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Nützliche Informationen

Vertraulichkeitsvereinbarung

Warum eine Vertraulichkeitsvereinbarung?

Sie sind Inhaber eines Unternehmens und beabsichtigen, es an einen Dritten zu verkaufen.

Um diesen Verkauf zu verhandeln, werden Sie diesem Dritten Informationen oder Auskünfte offenlegen, die den gesamten oder einen Teil des Werts Ihres Unternehmens ausmachen. Falls der Verkauf nicht zustande kommt, ist es essenziell, dass diese Informationen vertraulich behandelt und nicht weitergegeben werden – insbesondere nicht an Konkurrenten Ihres Unternehmens.

Merkblatt

Eine Vertraulichkeitsvereinbarung ist ein Vertrag, mit dem die Partei, die einer anderen Partei vertrauliche Informationen offenzulegen beabsichtigt, von dieser die formelle Verpflichtung verlangt, diese Informationen geheim zu halten und nur für die zwischen den Parteien vereinbarten Zwecke zu verwenden.

Sobald der potenzielle Übernehmer greifbare Belege dafür liefert, dass er tatsächlich am Kauf des Unternehmens interessiert ist und über die nötigen finanziellen Kapazitäten verfügt, um die Transaktion abzuwickeln. In der Praxis erfolgt die Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung in der Regel vor der Übergabe vertraulicher Informationen, namentlich vor der Eröffnung des Datenraums oder einer Due Diligence.

Eine vertrauliche Information ist eine Information, die ein Dritter sich nicht anders als über das Unternehmen, das sie weitergibt, beschaffen könnte. Diese Information kann kommerzieller, finanzieller, technischer, organisatorischer oder personeller Natur sein und kann in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form übermittelt werden.

Nicht vertraulich ist eine Information, die im Zeitpunkt ihrer Offenlegung oder später bereits öffentlich oder allgemein zugänglich ist, sofern ihre Bekanntmachung nicht auf eine Verletzung der Vertraulichkeitsvereinbarung zurückzuführen ist. Ebenfalls nicht vertraulich sind Informationen, die der Empfänger nachweislich bereits vor der Offenlegung kannte oder die er von einem Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht rechtmässig erhalten hat.

Nein, die Vertraulichkeit einer Information wird nicht vermutet. Jede als vertraulich betrachtete Information, die dem potenziellen Übernehmer übergeben wird – physisch, elektronisch oder mündlich –, muss daher klar als solche gekennzeichnet sein, damit der Empfänger weiss, dass sie der Vertraulichkeitspflicht unterliegt.

Die Dauer der Vertraulichkeitspflicht wird in der Regel in der Vereinbarung selbst festgelegt (üblicherweise zwischen 3 und 5 Jahren). Ist in der Vereinbarung keine Dauer vorgesehen, gilt, dass sie so lange weiterbesteht, wie die betreffenden Informationen ihren vertraulichen Charakter behalten.

Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann eine Konventionalstrafe für den Fall einer Verletzung vorsehen. Zu beachten ist jedoch, dass eine zu hohe Strafe den potenziellen Übernehmer abschrecken und ihn davon abhalten kann, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Über die Konventionalstrafe hinaus kann eine Verletzung auch Schadenersatzansprüche begründen, sofern der Schaden nachgewiesen wird.

Das Abwerbeverbot soll verhindern, dass der potenzielle Übernehmer, der letztlich auf den Kauf des Unternehmens verzichtet, Schlüsselmitarbeitende des Übergebers abwirbt.
Es kommt regelmässig vor, dass solche Übernehmer im Verlauf des Verkaufsprozesses Schlüsselmitarbeitende kennenlernen und versucht sind, diese in ihr eigenes Unternehmen zu holen. Ein Abwerbeverbot, das während einer angemessenen Dauer gilt, schützt den Übergeber vor diesem Risiko.

Relève PME erteilt keine Rechtsberatung und weist darauf hin, dass die auf der Website verfügbaren Informationen und/oder Beispiele in keiner Weise den Beizug einer Fachperson ersetzen.

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